05. November 2024
Sie als Anbieter haben für Ihre Kurse oder Seminare oftmals feste Verträge mit Seminarhäusern geschlossen, damit Sie eben Ihren Teilnehmenden ein gutes Angebot offerieren können. Was aber, wenn Sie nun als Seminarleiter, Trainer oder Coach selbst krank werden und das ganze Seminar absagen müssen? Oftmals wird lt. AGB dann trotzdem die volle Summe für die Unterkünfte und/oder die Raummiete für das Seminarhaus fällig. Ich zeige Ihnen hier, welche Lösung es für eine Absicherung gibt.