Der Inhalt dieses Beitrages bezieht sich nur auf die "alte Seminar-Versicherung" der ERGO Reiseversicherung, die Sie nur bis Ende August 2024 abschließen konnten. Bei Versicherungsabschlüssen ab September 2024 schauen Sie bitte hier >
SeminarVersicherung - Schadenbearbeitung
Wie bekommen Sie am schnellsten Ihr Geld zurück?
Eine Kurs- bzw. Seminar-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung abzuschließen ist sehr leicht.
Aber wie gehen Sie bei einem Schadensfall vor?
Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie benötigen und wie Sie am schnellsten Ihr Geld von der Versicherung zurück bekommen, wenn Sie Ihr Seminar stornieren, vom Vertrag mit dem Seminar-Anbieter zurücktreten oder abbrechen müssen.
WAS ist zu tun, WENN Sie Ihr Seminar STORNIERen müssen?
1. Schaden möglichst gering halten und unverzüglich anzeigen
Sie möchten Ihre fest gebuchte Aus- oder Weiterbildung bzw. den angemeldeten Kurs stornieren?
Damit es keine Missverständnisse gibt, sollte jede Stornierung immer schriftlich erfolgen.
Wenn kein verspäteter Seminarantritt oder eine Umbuchung möglich ist, sollte das Seminar unverzüglich storniert werden, bevor sich die Stornokosten (bei gestaffelten Stornogebühren) noch weiter erhöhen.
2. Rechnungserstellung durch das Seminar-Unternehmen
Lassen Sie sich von Ihrem Seminar-Unternehmen die notwendige Seminar-Stornokostenrechnung gemäß seinen AGB geben. Auf dieser Rechnung sollte Ihr "Schaden", also der Betrag ausgewiesen sein, der Ihnen bei der Stornierung berechnet wird.
Da Sie mit dem Seminar-Anbieter einen Vertrag geschlossen haben, zahlen Sie die berechneten und verbindlichen Stornokosten auch an ihn. Diese stehen ihm zu.
Bei Seminar-Abbruch wird keine Stornorechnung erstellt. Lassen Sie sich in diesem Fall eine Bestätigung geben, dass Sie das Seminar oder den Kurs abgebrochen haben. Das Gleiche gilt, wenn Sie lediglich an einem Seminar-Modul nicht teilnehmen können.
3. Schaden bei der ERGO Reiseversicherung einreichen
Wenn Sie eine gültige Versicherungspolice bei der ERGO Reiseversicherung haben (fristgerechter Abschluss und Bezahlung) und zudem ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt, dann reichen Sie Ihre Stornorechnung bzw. die Bestätigung bei Seminar-Abbruch bei der Versicherungsgesellschaft zur Erstattung ein.
Eine gute Idee: die telefonische Stornoberatung
Die Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung berät bei medizinischen und allgemeinen Stornofragen. Eventuell kann das Storno sogar vermieden werden!
Vorteil:
Die Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung besprechen mit Ihnen, ob wirklich unverzüglich storniert werden muss oder ob der Seminarantritt ohne finanzielles Risiko abgewartet werden kann.
DieTelefonische Stornoberatung sollte von Ihnen kontaktiert werden:
- wenn Sie z.B. vor der Seminar-Reise erkranken und nicht wissen, ob Sie bis zum Seminarantritt wieder gesund werden.
- wenn Angehörige oder Mitreisende erkrankt sind.
- wenn Sie aus einem anderen Grund nicht in der Lage sind zu reisen (z.B. Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, unvorhergesehene Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Schaden am Eigentum z.B. Wasserrohrbruch).
WAS MUSS BEI DER ERGO REISEVERSICHERUNG EINgeREICHt werden?
Bitte reichen Sie immer Ihre vollständigen Unterlagen bei der ERGO Reiseversicherung ein. Es ist hilfreich abzuwarten, bis alle Unterlagen vollständig da sind und dann zusammen einzureichen. Bevor nicht alles komplett ist, wird der Schaden nicht bearbeitet und auch kein Geld gezahlt.
Bei einem Rücktritt vom Seminar ist folgendes einzureichen:
- Versicherungsnachweis oder wenigstens die Versicherungsschein-Nummer
- Die Anmeldebestätigung/Buchungsbestätigung zum Kurs oder Seminar mit den Gesamtkosten
- Stornokostenrechnung des Seminar-Unternehmens
- Ggf. Original-Buchungsbestätigung der Unterkunft
- Ggf. Original-Fahrscheine, Flugtickets, Stornorechnung für den Mietwagen o.ä.
- Nachweis zum Rücktrittsgrund, z.B. ein Arztattest, eine Kopie der Sterbeurkunde, eine Kopie des Kündigungsschreiben o.a.
Bei einem Seminarabbruch ist folgendes einzureichen:
- Versicherungsnachweis oder wenigstens die Versicherungsschein-Nummer
- Die Anmeldebestätigung/Buchungsbestätigung zum Kurs oder Seminar mit den Gesamtkosten
- Bestätigung des Seminar-Unternehmens, dass das Seminar abgebrochen wurde (bzw. an einem Modul nicht teilgenommen wurde)
- Angabe des genauen Datums, an dem das Seminar abgebrochen wurde
- Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch genommenen Seminar- und Reiseleistungen
- Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise (z.B. zusätzliche Fahrscheine)
- Nachweis zum Grund des Abbruchs, z.B. das Arztattest vom Arzt am Seminarort
Schadenmeldung bei der ERGO Reiseversicherung
Die Originalbelege sind per Post oder per Mail an die Leistungsabteilung der ERGO Reiseversicherung AG einzureichen.
Adresse zur Schadenbearbeitung:
ERGO Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 800545
81605 München
Per E-Mail an: contact@ergo-reiseversicherung.de
PRÜFUNG UND ERSTATTUNG durch die ERGO Reiseversicherung
Die ERGO Reiseversicherung prüft jeden einzelnen Versicherungsfall gewissenhaft.
Wenn es sich um einen versicherten Schadensfall handelt, erstattet sie die entstandenen Stornogebühren.
Bei der Seminar-Versicherung sogar zu 100 %, da es bei dieser Versicherung keine Selbstbeteiligung gibt.
Kommentar schreiben