Neuer Ergänzungs-Schutz Covid-19

Menschen sitzen während eines Seminars am Tisch, tragen alle Masken als Corona-Seminar-Reiseschutz. Der neue Covid-19-Ergänzungs-Schutz zahlt bei Quarantäne die Seminar-Stornokosten.

Die neue Corona-Versicherung seit Juni 2022

Optional zu jedem Seminar oder Kurs dazu buchbar


Seit Juni 2022 gilt der neue Corona-Zusatz-Schutz, der zu jeder Seminar- und Kurs-Versicherung gleich im Buchungsprozess hinzugebucht werden kann. So sind alle Seminarteilnehmenden bei einem positiven Test oder bei einer Covid-Erkrankung geschützt.

Logo ERGO Reiseversicherung für Seminare und Kurse

Verbesserter Versicherungs-Schutz rund um Covid-19

WARUM EIN NEUEr COvid-19-Ergänzungsschutz?

In Zeiten der Corona-Pandemie sind die Deutschen im Allgemeinen und auch Seminar-Teilnehmende immer sicherheitsbewusster geworden. Seminar-Rücktritts-Versicherungen werden viel öfter abgeschlossen. 

 

Genau wie andere Versicherungsgesellschaften hat die ERGO Reiseversicherung in ihren Bedingungen den sogenannten "Pandemie-Ausschluss". Da die WHO im März 2020 Covid-19 zur Pandemie erklärt hat, bedeutet das, dass seitdem die Stornokosten, die bei einem Rücktritt im Zusammenhang mit Corona anfallen, nicht gezahlt werden. 

 

Aber genau dieser Schutz wird verlangt.  

 

Seit Sommer 2022 bietet die ERGO Reiseversicherung nun den neuen Ergänzungs-Schutz Covid-19 an, der zu jeder Seminar- und Kurs-Versicherung abgeschlossen werden kann sowie zu allen anderen Reiseversicherungen, in denen eine Reiserücktritts-Versicherung enthalten ist.

Die BISHERIGEn LEISTUNGEN BLEIBEN bestehen

Im Rahmen der Seminar-Stornokosten- und /oder Seminarabbruch-Versicherung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten und Stornogebühren bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 erstattet. 

 

Neben dem Seminar-Teilnehmenden können auch die Angehörigen den Versicherungsfall auslösen, z.B. Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkels, Nichten, Neffen, Schwäger und Schwägerinnen.

 

Als Leistungsnachweis reicht ein positives Corona-Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung aus. 

NEUE LEISTUNGsbestandteile kommen hinzu

Versicherungsschutz besteht in der Seminar-Stornokosten- und/oder Seminarabbruch-Versicherung außerdem bei:

  • Persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
  • Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur
  • Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur
  • Am Seminarort: Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherte oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, werden zusätzliche Unterkunftskosten bis 5.000 EUR pro Person erstattet.

Als Nachweis für den Rücktrittsgrund "Quarantäne" wird ein behördlicher Nachweis benötigt, z.B. vom Gesundheitsamt.  

 

WAS KOSTET Der NEUE COvid-19-Ergänzungs-Schutz?

Der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung für Seminar-Teilnehmende, die zusätzlich zur Seminar-Versicherung ihren Seminarpreis rund um das Coronavirus absichern wollen, kostet 29 €.

  

Die Versicherungsprämie ist eine Pauschalprämie - egal wie hoch der Seminarpreis ist.

 

Der Ergänzungs-Schutz gilt für max. 9 Personen und für eine Seminardauer von maximal 12 Monaten.

  

Die Höhe der Versicherungssumme ist analog der Höhe der Versicherungssumme in der Erstversicherung (Seminarpreis plus ggf. Unterkunftskosten oder andere Reisekosten).

Und was ist, wenn jemand die Corona-Impfung nicht verträgt?

Impfunverträglichkeit ist schon immer ein versicherter Rücktrittsgrund in der "normalen" Seminar-Rücktritts-Versicherung.

WAS IST NICHT VERSICHERT?

Keinen Versicherungsschutz gibt es weiterhin bei einer Angst vor einer möglichen Ansteckung und Erkrankung. Sowie bei landesweiten Seminarverboten, Schließungen oder Lockdowns.

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

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VB_Ergaenzungs-Schutz_Covid-19.pdf
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ABSCHLUSSFRIST

Sie können den Covid-19-Schutz bis 30 Tage vor Ihrem Seminarbeginn abschließen. Bei Buchung des Seminars innerhalb von 30 Tagen vor Seminarstart ist der Versicherungsabschluss noch innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.


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