
Neuer Schaden-Leitfaden
So kommen Seminar-Teilnehmende bei einem Storno schnell zu ihrem Geld
Die ERGO Reiseversicherung hat einen neuen Schaden-Leitfaden erstellt. So haben Seminar-Teilnehmer und Teilnehmerinnen alle benötigten Informationen rund um die Schadenbearbeitung übersichtlich auf einer Seite und brauchen nicht lange im Internet suchen oder ihre Zeit in der Warteschlange der Hotline verbringen.
Sie finden ihn ganz unten zum Download zusammen mit einer Schadenanzeige.
WAS ist zu tun, WENN Seminar-Teilnehmende STORNIERen ODER FRÜHER ABREISen?
1. Schaden möglichst gering halten und unverzüglich anzeigen.
Ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin möchte stornieren?
Damit es keine Missverständnisse gibt, sollte jede Stornierung immer schriftlich erfolgen.
Wenn kein verspäteter Seminarantritt oder eine Umbuchung möglich ist, sollte die Reise bzw. das Seminar unverzüglich storniert werden, bevor sich die Stornokosten (bei gestaffelten Stornogebühren) erhöhen.
2. Rechnungserstellung durch das Seminar-Unternehmen:
Bei einer Stornierung oder früheren Abreise von Teilnehmenden erstellt das Seminar-Unternehmen die notwendige Seminar-Stornokostenrechnung gemäß seinen AGB.
Die Seminar-Teilnehmenden zahlen die verbindlichen Stornokosten immer zuerst direkt an das Unternehmen, mit dem sie einen Vertrag geschlossen haben.
Wenn es einen gültigen Versicherungsvertrag mit der ERGO Reiseversicherung gibt (fristgerechter Abschluss und Bezahlung) und zudem einen versicherten Rücktrittsgrund hat, werden die Stornokosten von der Versicherung erstattet.
Eine gute Idee: die telefonische Stornoberatung

Die Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung berät bei medizinischen und allgemeinen Stornofragen. Eventuell kann das Storno sogar vermieden werden!
Vorteil:
Die Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung besprechen mit den Seminar-Teilnehmenden, ob wirklich unverzüglich storniert werden muss oder ob der Seminarantritt ohne finanzielles Risiko abgewartet werden kann.
DieTelefonische Stornoberatung sollte von den Teilnehmenden kontaktiert werden:
- wenn er oder sie z.B. vor der Reise erkranken und nicht wissen, ob sie bis zum Seminarantritt wieder gesund werden.
- wenn Angehörige oder Mitreisende erkrankt sind.
- wenn man aus einem anderen Grund nicht in der Lage ist zu reisen (z.B. Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, unvorhergesehene Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Schaden am Eigentum z.B. Wasserrohrbruch).
WAS MUSS BEI DER ERGO REISEVERSICHERUNG EINgeREICHt werden?

Die stornierenden Personen reichen bitte immer ihre vollständigen Unterlagen bei der ERGO Reiseversicherung ein. Es ist hilfreich abzuwarten, bis alle Unterlagen vollständig da sind und zusammen einzureichen. Bevor nicht alles komplett ist, wird der Schaden nicht bearbeitet und auch kein Geld gezahlt.
Einzureichen bei einem Rücktritt vom Seminar:
- Versicherungsnachweis mit Versicherungsschein-Nummer
- Original-Stornokostenrechnung des Seminar-Unternehmens
- Ggf. Original-Buchungsbestätigung der Unterkunft
- Ggf. Original-Fahrscheine, Flugtickets, Stornorechnung für den Mietwagen o.ä.
- Nachweis zum Rücktrittsgrund, z.B. ein Arztattest, eine Kopie der Sterbeurkunde, eine Kopie des Kündigungsschreiben o.a.
Zusätzlich bei einem Seminarabbruch:
- Angabe des genauen Datums, an dem das Seminar abgebrochen wurde
- Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch genommenen Seminar- und Reiseleistungen
- Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise (z.B. zusätzliche Fahrscheine)
- Nachweis zum Grund des Abbruchs, z.B. das Arztattest vom Arzt am Seminarort
Schadenmeldung bei der ERGO Reiseversicherung
Die Originalbelege sind per Post oder per Mail zusammen mit einem ausgefüllten Schadensformular an die Leistungsabteilung ERGO Reiseversicherung AG einzureichen oder per Scan im Onlinebereich hochzuladen.
Adresse zur Schadenbearbeitung und zum Einreichen der Original-Dokumente:
ERGO Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 800545
81605 München
PRÜFUNG UND ERSTATTUNG durch die ERGO Reiseversicherung
Die ERGO Reiseversicherung prüft jeden einzelnen Versicherungsfall gewissenhaft. Wenn es sich um einen versicherten Schadensfall handelt, erstattet sie die entstandenen Stornogebühren schnellstmöglich - aus der Seminar-Versicherung sogar zu 100 %, da es bei dieser Versicherung keine Selbstbeteiligung gibt.
Leitfaden zur Schadenregulierung für Sie zum Download
Bitte lassen Sie sich nicht verwirren!
Der Leitfaden wurde in erster Linie für Urlauber entwickelt. Von daher wird immer vom "Gast" und von "Urlaub" gesprochen.
Die Abläufe sind bei einem Rücktritt vom Seminar oder Kurs genau die gleichen wie bei einem Urlaubs- und Reisestorno. Und letztendlich "reist" man ja zu einem Seminar auch an... Und für einige Teilnehmer ist es sogar wie Urlaub...
Da ich den Leitfaden für Urlauber so hilfreich fand, wollte ich ihn den Seminar-Buchenden nicht vorenthalten!!
